1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden. Es gilt das Recht der Republik Österreich.
2. Verbrauchergeschäfte
Verbrauchergeschäft im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Rechtsgeschäft mit einem Kunden laut §1KSchg.
3. Geistiges Eigentum
Pläne, Texte, Skizzen, Bilder und Logos auch von unserer Homepage, sowie Muster bleiben geistiges Eigentum unseres Unternehmens. Jede Verwertung bzw. Vervielfältigung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Bei Verwendung ohne Zustimmung ist unser Unternehmen zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr berechtigt.
4. Angebote und Kostenvoranschläge
Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt und nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Angebote und Kostenvoranschläge grundsätzlich unverbindlich und entgeltlich. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebraucht.
5. Annahme des Offerts
Nach Bestellung durch den Kunden wird eine schriftliche Auftragsbestätigung (kurz AB) ausgestellt. Der Vertrag gilt ab Erhalt der unterfertigten AB als angenommen. 6. 6. Rücktrittsrecht
Der Kunde kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn - es sich bei dem zugrunde liegenden Geschäft um ein Verbrauchergeschäft handelt,
- der Kunde nicht selbst die geschäftliche Verbindungzwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat und dem Zustandekommen dieses Vertrages keine Besprechungen vorangegangen sind. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit Ausfolgung einer Urkunde an den Kunden, die zumindest den Namen und die Anschrift unseres Unternehmens sowie die Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Wurde der Kunde nicht über sein Rücktrittsrecht informiert, so erlischt das Rücktrittsrecht spätestens 3 Wochen nach der vollständigen Vertragserfüllung durch beide Vertragspartner. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
7. Stornogebühren
Für den Fall eines nicht gerechtfertigten Rücktrittes sind wir berechtigt, eine Stornogebühr von 15 Prozent, und nach Beginn von Herstellungsarbeiten von 30 Prozent der Auftragssumme zu verlangen. Wir behalten uns aber vor, im Einzelfall über diesen Prozentsatz hinausgehenden Schaden geltend zu machen. Dieser Schadenersatz kann z.B. die Kosten von Planungsarbeiten, verlangten Bemusterungen, Reisen u. ä. betreffen. Soweit Planungsarbeiten nicht gesondert abgegolten werden, machen wir im Falle des Rücktrittes des Käufers vom Vertrag unsere Urheberrechte an allen entsprechenden Planunterlagen geltend.
8. Preisgültigkeit
An die angegebenen Preisen ist unser Unternehmen zwei Monate lang ab Vertragsabschluss bzw. Offert Annahme durch den Kunden gebunden. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lieferungsausführung mehr als zwei Monate, so ist unser Unternehmen berechtigt, zwischenzeitig eingetretene Preiserhöhungen, die durch kollektivvertragliche Lohnerhöhungen im Tischlerhandwerk, Handel oder durch andere zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Material, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. erfolgten , entsprechend zu überwälzen.
9. Kostenerhöhungen
Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet; auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit unseres Unternehmens liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten, welche auf die oben erwähnten Umstände zurückzuführen sind, mit mehr als 15 Prozent des Auftragswertes ergeben, so wird unser Unternehmen den Kunden unverzüglich verständigen. sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptieren, behält sich unser Unternehmen vor die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.
10. Planungskosten
Die Erstberatung beim Kunden samt Vorentwurf ist kostenlos. Die Kosten für Detailplanungen sind bei Auftragsannahme ebenfalls abgedeckt. Bei Aushändigung der Pläne ohne Auftragsabschluss und bei verlangten Detailplanungen durch den Kunden, behalten wir uns vor die Planungskosten in Rechnung zu stellen. 11. Geringfügige
Leistungsänderungen
Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung bzw. Abweichungen sind dem Kunden zumutbar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind.
12. Montage
Grundsätzlich sind in unseren Angeboten die Kosten für die Montage angegeben. Gesondert in Auftrag gegebene Montagen werden nach Regiestunden berechnet. Verlangte Mehrarbeit, Überstunden, Nachtstunden und andere betriebliche Mehrkosten sind separat zu bezahlen.
13. Maßangaben durch den Kunden
Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet der Kunde für deren Richtigkeit. Kosten die durch fehlerhafte Angaben entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
14. Zustellung
Sollten Zustellungskosten entstehen, werden diese im Offert angegeben.
15. Verkehr mit Behörden und Dritten
Erforderliche Bewilligungen, Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde auf seine Kosten zu veranlassen.
16. Mitwirkungspflicht des Kunden
Zur Leistungsausführung ist unser Unternehmen erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten erfüllt hat . Das Vertragen und Versetzen von Türstöcken u. ä., eventuelle Maurer und Malerarbeiten, allenfalls erforderliche Gerüste sind vom Kunden bei bzw. aufzustellen, wenn sie nicht ausdrücklich im Preis eingeschlossen angeführt werden. Ebenso ist der erforderliche Licht- und Kraftstrom vom Kunden beizustellen. Die Firma Schinagl ist nicht berechtigt, Arbeiten die über deren Gewerberechtsumfang (Tischler/Handel) hinausgehen, vorzunehmen z.B. sind Gas- , Wasser- und Stromanschlüsse durch die dazu berechtigten Gewerbetreibenden vorzunehmen).
17. Erfüllungsort
Sofern kein bestimmter Ort vereinbart ist, ist der Erfüllungsort der Sitz unseres Unternehmens. Bei Verbrauchergeschäften wird damit kein eigener Gerichtsstand begründet.
18. Liefertermine, Lieferverzug, Annahmeverzug
Soweit nicht ausnahmsweise Fixtermine vereinbart wurden, gelten die vereinbarten Liefertermine als voraussichtliche Termine. Wir sind bemüht angegebene Termine einzuhalten. Lieferverzug, aufgrund von Ereignissen die uns die Erfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Lieferrückstände von Vorlieferanten, Betriebsstörungen, Streiks, Transportbehinderungen) liegen nicht in der Verantwortlichkeit unseres Unternehmens. Durch Lieferverzug verursachte Schadenersatzansprüche des Kunden können nur dann geltend gemacht werden, falls bei unserem Unternehmen grobes Verschulden vorlag. Werden vereinbarte Termine durch den Kunden abgelehnt d.h. er ist zu diesem Termin nicht anwesend, oder er hat für die Durchführung der Lieferung nicht die entsprechenden Maßnahmen bzw. Vorbereitungen getroffen, so gerät der Kunde in Annahmeverzug.
Mit diesem Zeitpunkt gehen alle Risiken zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch bei Teillieferung.
19. Teillieferungen
Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist und nicht Gesamtlieferung vereinbart war, Teillieferungen anzunehmen.
20. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unseres Unternehmens. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist unser Unternehmen berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzten ist.1
21. Verfügung und Zugriff auf Vorbehaltseigentum
Dem Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das Vorbehaltseigentum
ohne Zustimmung unseres Unternehmens untersagt. Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum (Pfändung oder sonstige gerichtliche oder behördliche Verfügungen usw.)sind unserem Unternehmen sofort zu melden. Der Kunde hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff zu beseitigen. Er hat die damit verbundenen Kosten zu tragen und hat unser Unternehmen Schad- und Klaglos zu halten.
22. Zahlungsbedingungen
Hinweise zur Zahlung werden grundsätzliche in den Offerten angegeben. Bei Auftragsannahme sind 50 Prozent Anzahlung der Auftragssumme zu leisten. Der Rest ist bei Fertigstellung und Rechnungslegung innerhalb von 8 Tagen netto fällig.
23. Zahlungsverweigerung
Der Kunde kann nur dann seine Zahlung verweigern, wenn unser Unternehmen die Lieferung nicht
vertragsmäßig erbracht hat. Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, berechtigen gerechtfertigte Reklamationen nur die Zurückhaltung eines verhältnismäßigen Teiles des Rechnungsbetrages.
24. Zahlung
Die Zahlung hat grundsätzlich per Banküberweisung ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlung mit Scheck oder Ähnlichem wird die Forderung unseres Unternehmens erst mit deren Einlösung getilgt; daraus anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.
25. Mahn- und Inkassospesen,
Verzugszinsen
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen unserem Unternehmen die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu bezahlen. Verzugszinsen werden in der Höhe von 10 % berechnet.
26. Terminverlust
Wurde ein Abzahlungsgeschäft vereinbart, behalten wir uns für den Fall der Nichtzahlung von Teilbeträgen seit mindestens 6 Wochen gem. § 13 KSchG das Recht vor, die sofortige Entrichtung der noch offenen Schuld zu fordern.
27. Gewährleistung
Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei Beanstandungen hat unser Unternehmen die Wahl zwischen Verbesserung oder Austausch der Sache. Es ist zu beachten, dass Holz und Furniere naturbedingte Wuchs-, Farb- und Strukturunterschiede aufweisen. Beanstandungen aus dieser Position werden daher nicht anerkannt. Vom Kunden zu beachten ist auch das Wohnklima; Eine optimale relative Luftfeuchtigkeit liegt bei etwa 50-60%. Bei zu trockener oder auch zu feuchter Umgebung können an Holz- und Holzwerkstoffen Schäden (Verzug, Risse, Astlöcher, Oberflächenfehler) entstehen. Auch die Temperaturunterschiede zwischen den einzelnen Räumen, dürfen nicht mehr als 4 % betragen (Vorsicht bei Nassräume, Bad, WC, und Kellerabgänge). Bei Nichteinhaltung sind Verformungen leider nicht auszuschließen. Schäden solcher Art sind von der
Gewährleistung ausgenommen.
28. Haftung für Schäden
Unser Unternehmen haftet nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Bei Verbrauchergeschäften gilt diese Haftungsbeschränkung nicht für Personenschäden und für Schäden an einer Sache, die zur Bearbeitung übernommen wurde. Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als dem Produkthaftungsgesetz abgeleitet werden könnten, werden ausgeschlossen.
29. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, dem diese allgemeinen Geschäftsverbindungen zugrundeliegen, wird als Gerichtsstand das zuständige Gericht für den Sitz unseres Unternehmens vereinbart.
30. Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einer oder auch mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, behalten alle anderen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Die Unwirksame Bestimmung ist sodann durch eine Bestimmung zu ersetzten, die den wirtschaftlichen Gehalt der unzulässigen Bestimmung am nächsten kommt.